Motorradführerschein Wiehl

Der Motorradführerschein

» Führerscheinklasse A & Erweiterungen

Hier findest du alle wichtigen Informationen zur Fahrschulklasse A und dessen Erweiterungen.
Melde dich gerne bei uns, wenn du Fragen hast.

Beinhaltet die Klassen A1, A2

Mindestalter:
ab 20 Jahre – für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (zum Aufstieg nur eine praktische Prüfung erforderlich)

ab 21 Jahre – für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW (20PS)

ab 24 Jahre – für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung bei Direkteinstieg

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren.

Beinhaltet die Klassen AM, A1

Mindestalter: 18 Jahre

Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) – Motorrad bis 35 kW (48PS) Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Bei mindestens 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Beinhaltet die Klasse AM
Mindestalter: 16 Jahre

Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 cm³ und nicht mehr als 11 kW (15PS) Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren.

Mindestalter: 15 Jahre

Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 cm³ oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.

Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.

Die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 zum Führen von Krafträder bis 125 ccm

Vorbesitz: Klasse B, 5 Jahre
Mindestalter: 25 Jahre
Geltungsbereich: Nur innerhalb Deutschland

Krafträder ( auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW /kg nicht übersteigt.

Beispiel: Wiegt das Motorrad 100 kg (Leergewicht) darf die Leistung maximal 10 kW betragen.

Die Schulung umfasst mindestens 5 praktische Übungsstunden zu je 90 Minuten und 4 theoretische Unterrichtseinheiten zu je 90 Min. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Fahrschule Aus- & Weiterbildungen

Wir bieten Euch als Fahrschule das gesamt Ausbildungsprogramm einer klassischen Fahrschule (Motorrad, Auto, LKW, Bus), aber auch Weiterbildung für Berufskraftfahrer oder für die, die es noch werden wollen.

Fortbildungen

Flurförderzeuge (Stapler) | Ladekran | Hubarbeitsbühnen, Verkehrsleiteraus- & Weiterbildung | Erdbaumaschinenführer | ECO Training | Umbrücken Drehschemelfahren

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