Bus-Führerschein Wiehl

Der Bus-Führerschein

» Führerscheinklasse D & Erweiterungen

Hier findest du alle wichtigen Informationen zur Fahrschulklasse D und dessen Erweiterungen.
Melde dich gerne bei uns, wenn du Fragen hast.

Beinhaltet D1
Nur mit Vorbesitz der Klasse B.
Mindestalter: 18 Jahre / 20 Jahre / 21 Jahre / 23 Jahre / 24 Jahre – Die Altersgrenzen unter 24 Jahren orientieren sich an den ausführlichen Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz.

Befristung auf 5 Jahre. Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

Kfz – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – zur Beförderung von mehr als 8 Personen (außer dem Fahrzeugführer), auch mit Anhänger mit einemzulässigen Gesamtgewicht bis 750 kg.

Beinhaltet BE, D1E, C1E (sofern Klasse C1vorhanden).
Nur mit Vorbesitz der Klasse D.

Mindestalter ab 18 Jahre / 20 Jahre / 21 Jahre / 23 Jahre / 24 Jahre – Die Altersgrenzen unter 24 Jahren orientieren sich an den ausführlichen Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz.
Befristung auf 5 Jahre. Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, im Inland nur mit Gepäckanhänger.

Nur mit Vorbesitz der Klasse B.

Ab 18 Jahre – mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe.

Sonst ab 21 Jahre.

Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz ( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Beinhaltet BE,C1E (sofern Klasse C1vorhanden)
Nur mit Vorbesitz der Klasse D1.

Mindestalter ab 18 Jahre – mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer,zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe.
Sonst ab 21 Jahre.

Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten odermedizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Fahrschule Aus- & Weiterbildungen

Wir bieten Euch als Fahrschule das gesamt Ausbildungsprogramm einer klassischen Fahrschule (Motorrad, Auto, LKW, Bus), aber auch Weiterbildung für Berufskraftfahrer oder für die, die es noch werden wollen.

Fortbildungen

Flurförderzeuge (Stapler) | Ladekran | Hubarbeitsbühnen, Verkehrsleiteraus- & Weiterbildung | Erdbaumaschinenführer | ECO Training | Umbrücken Drehschemelfahren

Du hast Fragen zu unserer Fahrschule?

» Wir sind für Dich da!